Wie du ausgetrocknete Patienten erkennst und erste Behandlungsschritte einleitest
Dehydratation bedeutet Austrocknung des Körpers durch einen Flüssigkeitsverlust. Synonyme: Dehydrierung, Dehydratisierung oder Dehydration. Den Zustand starker Austrocknung des Organismus bezeichnet man als Exsikkose.
zu geringe Trinkwasseraufnahmebei hohen Temperturen oderstarker körperlicher Belastung,
Erbrechen und/ oder Durchfall,
chronische Erkrankungen wieDiabetes mellitus oder Niereninsuffizienz
Polyurie,
Anorexie,
Fieber,
Blutverlust,
übermäßiges Hecheln
Deshalb ist es wichtig, immer den Vorbericht des Besitzers inklusive Trinkmenge zu erfragen.
TIPP
Denkt daran, Euch erzählen die Kunden häufig mehr als dem Tierarzt. Leitet Euren Vorbericht unbedingt an den behandelnden Tierarzt weiter. Details können einen großen Unterschied machen!
Wie erkennst du ein dehydriertes Tier?
Bei der Untersuchung fallen Dir je nach Grad der Austrocknung auf:
pappige, blasse Schleimhäute,
reduziertes Allgemeinbefinden,
Lethargie,
Apathie,
Bewusstseinsstörungen von Versiertheit bis zu Bewusstlosigkeit
Bestimmung des Hautturgos
Eine wichtige Methode, um das Stadium der Austrocknung zu bes- timmen, ist die Beurteilung des Spannungszustands der Haut durch die Bildung einer Hautfalte mit zwei Fingern. Je länger die Falte stehen bleibt und je langsamer sie verstreicht, desto höher der Grad der Dehydration. Für eine noch genauere Einschätzung werden außer- dem Blut- und Harnuntersuchungen durchgeführt. Für Dich bedeutet das in der Behandlungsassistenz, dass Du bereits alle Vorbereitungen für eine Blutentnahme bzw. das Legen eines Venenzugang treffen kannst.
Flüssigkeitsverluste müssen wieder ausgeglichen werden, in den meisten Fällen mit einer Infusionstherapie. Den Flüssigkeitstherapieplan erstellt in der Regel der behandelnde Tierarzt. Für die Überwachung empfiehlt sich die Verwendung einer Infusionspumpe, denn hier kannst Du Zeit und Volumen genau einstellen.
Die vier Pfoten Eurer Patienten sind im Alltag großen Strapazen ausgesetzt. Wir zeigen Euch, was Ihr über die Pfotenpflege wissen müsst und welche Tipps Ihr weitergeben könnt.
Die Hunde-/ Katzenpfote lässt sich unterteilen in: Krallen, Ballen und Zwischenzehenräume. Sie dienen u.a. der Fortbewegung, der Stoßdämpfung, der Bodenhaftung und der Wahrnehmung.
Krallen wachsen ständig weiter und sollten daher regelmäßig gekürzt werden. Ob mit Feile, Dremel oder Krallenzange kommt auf das Tier und seinen Zweibeiner an. Am besten erklärt Ihr alle Möglichkeiten und deren Vor- und Nachteile (Geräusche, Dauer, Kasten). Oder Ihr bietet an, das Kürzen der Krallen für Eure Patienten direkt vor Ort durchzuführen.
Gut zu wissen
Eingewachsene Krallen verursachen Verletzungen und Schmerzen und sollten professionell versorgt werden. Auch übermäßig lange Krallen können zum Gesundheitsrisiko werden, wenn sie z. B. zu Fehlstellungen der Gelenke führen.
Mythos: “Mein Tier leckt sich die Wunde selbst sauber.”
Die Aussage kannst du schnell und einfach mit zwei Argumenten entkräften, ohne dem Tierhalter nahe zu treten:
Durch die Manipulation mit der rauen Zunge und den scharfen Zähnen kann sich die Wunde verschlimmern
Zusätzlich können Keime aus der Maulhöhle in die Wunde gelangen und zu einer Infektion führen
Bei allen Wunden an den Pfoten gilt deshalb: Leckschutz! Ob mit Halskragen, Verband oder Pfotenschutzschuh, entscheidet Ihr je nach Situation und Patient.
Im Sommer sind die Pfoten großer Hitze ausgesetzt und Ihr werdet vermehrt Verbrennungen an den Ballen sehen, die medizinisch versorgt werden müssen. Auch Schnittverletzungen durch Glasscherben in der Natur kommen dann besonders häufig vor. Trockene Böden können zu rissigen Ballen führen.
Genau wie im Winter, wenn die Pfoten Schnee, Eis und Streusalz ausgesetzt sind. Die Ballen pflegt man am besten mit einer reichhaltigen Pfotenschutzsalbe. Ihr könnt bestimmt ein gutes Produkt empfehlen.
Unser Tipp!
Tierarzt24 Mediboot
Wasserabweisender und atmungs- aktiver Hundeschutzstiefel
Für qualitativ gute Übersichtsaufnahmen muss ein Meerschweinchen nicht in Narkose gelegt werden. Wichtig hierbei ist eine gute Vorbereitung, Absprache zwischen dem Personal und Geduld.
Gerät, Einstellung und mindestens 2 Mitarbeiter sollten vorbereitet sein, wenn der Patient aus seiner Transportbox geholt wird. Für eine vollständige Beurteilung des Tieres sind 2 Aufnahmen (laterolateral, Abb. 1 und ventrodorsal, Abb. 2 und 3) nötig. Beachte: Zur besseren Darstellung der Positionierung des Patienten wurden die schützenden Strahlenschutzhandschuhe auf den Fotos noch nicht angelegt!
Beachte Der Patient wird während des „Schusses“ kurzzeitig nur an den Gliedmaßen und im Hals-/Schultergürtelbereich gehalten. Das Risiko von Verletzungen durch Winden, rehen und Zappeln ist zu diesem Zeitpunkt besonders hoch. Entsprechend kurz muss dieser Zeitraum gehalten werden. Die stabilisierende Hand an Bauch/Becken sollte bis zum letzten Moment am Tier verbleiben und nach dem „Schuss“ des Bildes sofort wieder aufgelegt werden.
Aber Strahlenschutz gilt immer!
Auch beim Meerschweinchen gilt: Selbstschutz mit Röntgenschürzen, Schilddrüsenschutz, Röntgenbrillen und Röntgenhandschuhen ist obligatorisch.
Kurz und knapp
Durch eine gute Vorbereitung und gezielte Handgriffe könnt Ihr den Stress bei der Röntgenaufnahme für das Meerschweinchen deutlich reduzieren und zugleich das Verletzungsrisiko minimieren.
Tina Elisabeth Brezina Fachtierärztin für Heimtiere/Kleinsäuger Zentrum für Tiergesundheit Im Rollfeld 58 76532 Baden-Baden info@tierarzt-baden-baden.de
Vorsorge ist immer besser als Nachsorge! Neben regelmäßigen tierärztlichen Gesundheitskontrollen zählt vor allem die mpfung beim Kaninchen zur Krankheitsprophylaxe. Zwei Krankheiten können hierbei vorbeugend behandelt werden: RHD-1 und -2 sowie Myxomatose. Tina Elisabeth Brezina berichtet über die Bedeutung der Myxomatose-Prophylaxe.
Der Krankheitserreger der Myxomatose ist ein Leporipoxvirus, d. h. ein Pockenvirus. Es ist für Wildkaninchen, Hauskaninchen und Feldhasen hochansteckend und lebensbedrohlich. Übertragen wird das Virus über direkten und indirekten (z. B. Futter, Gegenstände) Kontakt sowie blutsaugende Insekten (wie Flöhe und Stechmücken). Durch den Klimawandel treten Krankheitsfälle heutzutage das ganze Jahr über auf.
Welche Symptome treten auf?
Die Inkubationszeit liegt bei ca. 4–21 Tagen. Die Symptome können in eine ödematöse oder knotige Form eingeteilt werden.
Bei der ödematösen Variante, auch akute Form genannt, finden sich folgende Symptome:
Schwellungen an Augen, Lidern, Nase und Nasenrücken (Abb. 1)
Augen- und/oder Nasenausfluss
Atemnot
Schwellungen von Lippen, Maul, Rachen und Kehlkopf
Schluckbeschwerden
reduzierte bis fehlende Futteraufnahme
Gewichtsverlust
Schwellungen am Ohrgrund und in der Anogenitalregion (Abb. 2)
Bei der knotigen oder auch chronischen Form finden sich Verdickungen derHaut und Unterhaut. Diese können sich entzünden oder nekrotisch werden.
Die Erkrankung kann nur unterstützend behandelt werden. Zwangsfütterung, Schmerzmittel, Immunstimulatoren, eine Infusionstherapie und intensive Pflege können versucht werden. Bei einer bakteriellen Sekundärinfektion kann eine Antibiose nötig sein.
Die Prognose für die ödematöse Form ist schlecht bis infaust und für die knotige Variante schlecht. Letztendlich bleibt oft nur die Euthanasie. Eine Notimpfung, wie sie bei RHD versucht werden kann, ist bei Myxomatose kontraindiziert.
Welche Prophylaxe ist empfehlenswert?
Da eine gezielte Behandlung nicht möglich ist, sind prophylaktische Maßnahmen besonders wichtig.
Du kannst den Besitzer gezielt über eine geeignete Prophylaxe beraten:
Mückenschutz, z. B. Insektengitter, Spot-on-Präparate gegen Mücken und Flöhe
Wildtierschutz, z. B. Doppelgitter
Frischfutter – Pflückwiesen sorgfältig auswählen
Quarantäne für neue Tiere (mindestens 21 Tage)
lückenloser Impfschutz
Tipp: Pflückwiesen sollten im Idealfall abseits von Straßen, wildreichen Regionen und frequentierten Hundestrecken liegen. Ganz ermeiden kann man möglicherweise kontaminiertes Frischfutter nicht. Seuchenkarten, wie sie im Internet zu finden sind oder bei Euch dokumentierte Fälle können helfen, stark betroffene Areale zu vermeiden.
Aktuell sind einige Impfstoffe in Deutschland gegen Myxomatose zugelassen. Je nach Produkt kann bereits ab der 4. Lebenswoche geimpft und halbjährlich bis jährlich geboostert werden.
Gut zu Wissen
Wusstet Ihr, dass man auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts die aktuell in Deutschland für Tiere zugelassenen Impfstoffe nachlesen kann? Leider sind nicht immer alle zugelassenen Produkte erhältlich. Nähere Informationen findet Ihr unter: www.pei.de
Schutzmaßnahmen in der Praxis
Tipp: Myxomatose ist hochansteckend, deshalb sollte beim Umgang mit potenziell erkrankten Patienten in der Praxis stets ein hohes Hygienekonzept verfolgt werden.
Empfehlenswertes Hygienekonzept:
Verdächtige Tiere sollten zunächst außerhalb der Praxisräume warten und dann in gut desinfizierbaren Räumen oder Extrabereichen untergebracht werden.
Zum Schutz anderer Patienten sollten stets Schutzanzüge (z. B. Einweg-OP-Mäntel), Handschuhe und Schuhüberzieher vom involvierten Personal verwendet werden.
Viruzide Desinfektionsmittel, die gegen behüllte Viren wirken, sollten den Herstellerangaben entsprechend einwirken und zur speziellen, aber auch zur Flächendesinfektion verwendet werden.
Gut zu Wissen
Die DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) hat einen Ausschuss zur Desinfektion in der Veterinärmedizin gegründet und eine Desinfektionsmittelliste auf ihrer Homepage zur Verfügunggestellt. Hier findet Ihr wichtige Informationen für die Anwendung geeigneter Präparate in der Tierarztpraxis: www.desinfektion-dvg.de
Kurz und knapp
Myxomatose ist eine hochansteckende Erkrankung. Eine fundierte Impfaufklärung aller Kaninchenbesitzer durch Tierärzte und tiermedizinische Fachangestellte bildet eine wichtige Basis einer flächendeckenden Krankheitsprophylaxe.
Tina Elisabeth Brezina Fachtierärztin für Heimtiere/Kleinsäuger Zentrum für Tiergesundheit Im Rollfeld 58 76532 Baden-Baden info@tierarzt-baden-baden.de
Seit dem 01.01.2022 gilt sie: die neue Fassung der Tierschutz-Hundeverordnung. Von Anfang an sorgte sie für Aufregung bei Züchtern, Ausstellern und Hundesportlern, aber auch rein private Halter sind betroffen – und verunsichert. Kenneth Knabe fasst einige wichtige Fakten zusammen.
Keine Frage, die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV), deren Basis weitgehend die Fassung von 2001 war, bedurfte einer Generalüberholung. Da sollten die Erkenntnisse von rund 20 Jahrenkynologischer Forschung, Erfahrungen aus dem Tierschutz und züchterischer Bemühungen einfließen.
Qualzuchten bei Hundeveranstaltungen
Eine radikale Neuerung in der TierSchHuV sorgt für viel Aufregung: Hunde, die Merkmale einer Qualzucht aufweisen, dürfen nicht ausgestellt werden und auch nicht an anderen Veranstaltungen wie Zuchtleistungsprüfungen, aber auch nicht an Hundesportevents teilnehmen. Dabei wird der „Qualzucht“- Begriff im Gesetzestext nicht genannt, sondern eher vage umschrieben (§ 10 Ausstellungsverbot).
Dies hat zu erheblichen Unsicherheiten geführt. Nicht nur bei den Hundehaltern und Tierärzten, sondern auch bei den ausführenden Behörden wie den Veterinärämtern die keine Handlungsvorgaben haben. Die Folge: Jeder kocht sein eigenes Süppchen. Was jeweils bei Ausstellungen oder Sportveranstaltungen gilt, dafür sind die örtlichen Veterinärämter zuständig (Abb. 1).
§ 10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder bei denen erblich bedingt,
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten, c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.
Gesundheitszeugnisse basieren nur auf klinischer Untersuchung
Ihr werdet erleben, dass Hundehalter nach Gesundheitsbescheinigungen, die erblich bedingte Erkrankungen ausschließen, fragen. Das ist selbst bei „unbedenklichen“ Rassen ein Wagnis, zumal Tierärzte Gesundheitszeugnisse ausstellen sollen, für die keine verbindlichen Richtlinien gelten. Die Fachgruppe Kleintierpraxis des Bundesverbands praktizierender Tierärzte (bpt) e. V. (tieraerzteverband.de) hat dazu in Kooperation mit dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e. V. ein Formular entworfen. Wichtig ist bei Euren Gesundheitszeugnissen, dass drinsteht, dass sie nur auf klinischen Untersuchungen basieren.
Was sind „bedenkliche“ Rassen?
Welche Rassen gelten nun üblicherweise als Qualzucht?
In der Regel sind dies:
brachyzephale Rassen (solche mit verkürzter Kopf- und Schnauzenpartie wie Möpse oder Französische Bulldoggen, Abb. 2)
Toy-Rassen (besonders kleine Hunde)
Rassen mit chondrodystrophischer Wachstumsretardierung (unverhältnismäßige Entwicklungsstörung, besonders Rassen mit verkürzten Beinen)
molossoide Rassen (besonders große und massige Rassen)
Darüber hinaus gelten Rassen mit …
übermäßiger Haut (z. B. Shar Pei),
unterentwickeltem Fell (Nackthunde, Abb. 3) und
bestimmten Fellfarben, z. B. dem Merle-Faktor (Abb. 4), der für ein beliebtes buntscheckiges Fell, aber auch für diverse Organfehler sorgt, als bedenklich.
Aber, wenn Euch ein junges Tier vorgestellt wird, das Qualzuchtmerkmale aufweist, so heißt das nicht zwangsläufig, dass es illegal gezüchtet wurde. Denn auch die neue TierSchHuV sieht keinen Zuchtstopp vor.
Schwerpunkt: Haltung von Zuchttieren
Die ausführlichsten Neuerungen schreiben in § 3 TierSchHuV etliche Verbesserungen für Hündinnen mit Welpen vor. Dies ist unabhängig davon, ob sie hobby- oder gewerbsmäßig gezüchtet werden.
Diese Neuerungen regeln vor allem:
die Größe der Wurfkiste, abhängig von der Größe der Hündin, denn sie muss sich neuerdings darin auch ausstrecken können
die Kontrolle der Lufttemperatur
Abstandshalter an den Seiteninnenwänden der Wurfkiste
Rückzugsmöglichkeiten für die Hündin
Besondere Verantwortung für Welpenaufzucht
Auch die Sozialisation der Welpen soll durch Auslauf im Freien „mindestens einmal täglich für eine angemessene Dauer“ ab einem Alter von 5 Wochen gewährleistet werden. Zudem müssen Züchter dafür sorgen, dass Welpen bis zu einem Alter von 20 Wochen 4 oder mehr Stunden am Tag Umgang mit einer Betreuungsperson haben.
Dabei wird für gewerbliche Hundezüchter ein Betreuungsschlüssel festgelegt: „Eine Betreuungsperson darf bis zu 3 Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen.“ Nun stellt sich die Frage für Eure Kunden, ab wann ein (Hobby-)Züchter als gewerblich tätig gilt. In der Regel nehmen Behörden bei 3 oder mehr Zuchthündinnen bzw. 3 oder mehr Würfen pro Jahr an, dass eine gewerbliche Zucht vorliegt. Dies ist unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht – die interessiert vor allem die Finanzämter.
Es gelten weitere neue Haltungsbedingungen
Neu ist die unbedingte „Gassi-Pflicht“. Sie besagt, dass Hunden „ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren“ ist. Hierum ranken sich einige Mythen: zum Beispiel, dass zweimal täglich 1 Stunde gefordert werden. Das Gesetz spricht aber nur von „ausreichend Auslauf“, was je nach Rasse, Alter und Gesundheitszustand des Hundes variieren kann (Abb. 5). Dabei ist dem Hund Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, sofern Gesundheit und Verträglichkeit dies erlauben. Auch mit dem Halter oder einer Betreuungsperson müssen Hunde mehrmals täglich „ausreichend“ Umgang haben.
Für Hunde, die wie Herdenschutzhunde überwiegend im Freien gehalten werden, gibt es Sonderregelungen. Da ist vor allem der Witterungsschutz wichtig.
Neu ist außerdem das absolute Verbot der Anbindehaltung. Auch für die Räume, in denen Hunde gehalten werden, gelten nun strengere Vorschriften: Dem Hund muss der Blick ins Freie oder aus dem Raum hinaus möglich sein. In der Ausbildung und Haltung wird der Einsatz von Stachelhalsbändern und schmerzhaften Mitteln wie Reizgeräten verboten.
Tipp: Wendet sich ein Kunde an Euch, dem ein Verstoß gegen die TierSchHuV angelastet wird, ratet ihm, einen auf Heimtierrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.
Kurz und Knapp
Neu ist in der TierSchHuV das Ausstellungsverbot für Hunde aus Qualzucht. In der Verordnung werden aber keine Rassen namentlich aufgelistet. Teilnahmeverbote gelten auch für sonstige Hundeveranstaltungen. Neu ist u. a. auch die „Gassi-Pflicht“ sowie das Verbot der Anbindehaltung. Zudem schreibt die TierSchHuV bessere Haltungsbedingungen, besonders für Zuchthündinnen und Welpen vor. Dabei wird auf Kontakt zu Betreuern und Artgenossen geachtet. Manche Formulierungen wie z. B. „ausreichend“ erlauben Interpretationsspielraum.