Wie sollte sie in der Tierarztpraxis umgesetzt werden?
Drei Jahre lang schwebte das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung wie ein Damoklesschwert über den Tierarztpraxen/Kliniken. Seit September ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gefallen: Alle Arbeitgeber:innen in Deutschland sind ab sofort verpflichtet, die Arbeitszeit Ihrer Angestellten lückenlos zu dokumentieren.

Wozu der Aufwand?
Ziel der Zeiterfassung soll es sein, besser kontrollieren zu können, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wurde, um so die Rechte der Arbeitnehmer:innen zu schützen.
Jetzt Arbeitszeiterfassung einführen
Theoretisch sind handschriftlich geführte Stundenzettel oder Excel-Tabellen weiterhin möglich. Allerdings überwiegen Nachteile, wie Rechenfehler und Möglichkeiten der Manipulation.
TIPP
Achtet bei der Auswahl der Reinigungsmittel und -verfahren unbedingt auf die Materialverträglichkeit, v.a. bei empfindlichen optischen Geräten.
Ein Beispiel ist „Stempeluhr 2.1“ für Android oder „Stechuhr X“ für iOS. Beide Apps sind kostenfrei nutzbar und simpel aufgebaut. Dort können Arbeitnehmer:innen einfach und bequem ihre Arbeits-, Pausen- und Fehlzeiten eintragen und diese am Ende des Monats in eine Excel-Tabelle oder in ein pdf-Dokument exportieren.
Das Arbeitszeitgesetz sieht z. B. folgende Regeln vor:
- Die regelmäßige Arbeitszeit darf 8 Stunden an 6 Tagen in der Woche nicht überschreiten, außer man befindet sich im Bereitschaftsdienst. Hier gilt: Es ist nur Arbeit, wenn es 0tatsächlich zu einem Einsatz kommt. Daraus ergibt sich eine zulässige Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden an 6 Tagen.
- Zwischen 2 Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
- Arbeitet man an einem Sonntag, hat man Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb der folgenden 2 Wochen.
- Überstunden müssen innerhalb der folgenden 6 Kalendermonate ausgeglichen werden.
TIPP
Achtet bei der Auswahl der Reinigungsmittel und -verfahren unbedingt auf die Materialverträglichkeit, v.a. bei empfindlichen optischen Geräten.
So sieht Dein Arbeitszeitrecht aus
Das BAG-Urteil solltet Ihr zum Anlass nehmen, Euch mit dem Thema Arbeitszeitgesetz näher zu beschäftigen, denn genau hier liegt in der Tiermedizin der Hase im Pfeffer begraben.
Verstöße werden geahndet
Fest steht: Es muss sich was bewegen, denn eine Ausnahme für die Tiermedizin wird es bei dem neuen Gesetz so schnell nicht geben. Verstöße gegen das BAG-Urteil werden mit bis zu 15.000 € Bußgeldern geahndet. Bei beharrlicher Ignoranz dessen droht sogar Freiheitsstrafe. Diese Drohung steht nicht nur auf dem Blatt Papier, sondern rückt durch die öffentliche Diskussion der Arbeitszeitdebatte in der Tiermedizin immer mehr in den Vordergrund. Denn je stärker dieses Thema öffentlich thematisiert wird, desto sensibler werden auch die Aufsichtsbehörden und umso mehr steigt der Kontrolldruck für die Tierarztpraxen/Kliniken.

Kurz und knapp
Bestehe auf ein zuverlässiges Arbeitszeitsystem, und erfasse Deine Arbeitszeit konsequent. Denn auch wenn die Aufzeichnungspflicht den Arbeitgeber:innen obliegt, ist es in Deiner Hand, die Chance zu nutzen, dass sich in der Tiermedizin etwas bewegt.

Svenja Holle
Holles Contentplan
Defreggerstr. 9
30655 Hannover