ALLES RICHTIG AUSGEFÜLLT?

Stellt Euch vor, wie verunsichert und nervös sowohl die Katzen als auch die Tierhalter bei Euch in der Praxis ankommen. Das Einfangen in die Transportbox artet bei vielen zu Hause schon in Stress aus. Auch Autofahren mögen die wenigstens Katzen. Längere Wartezeiten zusammen mit anderen Tieren erhöhen das Stresslevel ebenfalls. Ihr solltet stets im Hinterkopf haben, was die Katze bereits alles erlebt hat, bis sie auf Eurem Behandlungstisch sitzt.

Wir zeigen Euch, an was Ihr alles denken müsst:

  • Die Identität des Tieres wird anhand der Mikrochip-Nummer festgestelltund das Datum der Implantation oder Ablesung festgehalten. Diese Ausweis-Seite muss fälschungssicher mit einer durchsichtigen Laminierfolie versiegelt werden.
  • Die Felder zum Besitzer müssen unbedingt ausgefüllt werden (mit Unterschrift!), es dürfen keine blanko Ausweise an Tierhalter abgegeben werden.
  • Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach der Erstimpfung gültig und muss auch so in den entsprechenden Feldern dokumentiert werden. Alle Datumsangaben müssen vollständig mit vierstelliger Jahreszahl in der üblichen Form TT.MM.JJJJ angegeben werden. Eine Folgeimpfung im angegebenen Zeitraum ist direkt gültig. Je nach Impfstoffhersteller zwischen 1-3 Jahre. Der Aufkleber des Tollwutimpfstoffs muss ebenfalls laminiert werden.

In Eurer Praxis/Klinik müsst Ihr dokumentieren, welcher Ausweis für welch- es Tier und welchen Besitzer ausgestellt wurde. Dazu führt Ihr eine Liste, entweder digital oder handschriftlich, in der die Nummer des Ausweises, sowie die Daten von Tier und Besitzer vollständig eingetragen werden. Der Tierarzt muss zum Ausstellen von EU-Heimtierausweisen ermächtigt sein. In Deutschland kann diese Ermächtigung beim zuständigen Veter- inäramt erwirkt werden. Der Bezug von blanko Heimtierausweisen ist seit dem 01.07.2020 nur noch möglich, wenn der Tierarzt außerdem in der HI-Tier (“Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere”) registriert ist und ihm eine Betriebsregistriernummer zugeteilt wurde.


TIPP

Für die Rubrik IV “ausstellender Tierarzt”, gibt es Stempel, die Ihr Euch für die eigene Praxis/Klinik anfertigen lassen könnt. Nicht jedes Mal alles per Hand auszufüllen und stattdessen einen passenden Stempel zu nutzen, spart Zeit und sieht zudem professionell aus.


Seit dem Corona-Welpenboom ist der illegale Welpenhandel über die Ländergrenzen hinweg stark angestiegen. Deshalb kontrolliert die Ausweise Eurer Patienten stets gut. Es kommt leider häufiger vor als Ihr denkt, dass der Chip nicht mit dem Tier übereinstim- mt, die Tollwutimpfung fehlt oder gar kein Besitzer eingetragen ist. Wenn Ihr den Verdacht auf einen illegalen Import habt, setzt Euch mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

Gut zu wissen

Das Ausstellen des Heimtierausweises und das Ablesen des Mikrochips sind Leistungen der GOT und müssen entsprechend abgerechnet werden. Auch für die Heimtierausweise entstehen Eurer Praxis/Klinik im Einkauf Kosten, diese sollten entsprechend mit einer Gebühr an die Kunden weitergegeben werden.

Unser Tipp!

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Sara Roller
TFA & freie Autorin
www.vettext.de
sara.roller@gmx.de